Verwendung auf Spielplätzen
Die aus Gummigranulat hergestellten Fallschutzplatten aus Gummi verwenden wir am häufigsten als Bodenbedeckung für Spielplätze und unter Spielgeräten.
Jeder Spielplatz in der Europäischen Union muss den Vorschriften der EU-Normen EN 1176 und EN 1177 genügen.
Nach den Vorschriften dieser Normen muss die Dicke der Gummi-Fallschutzplatten unter Berücksichtigung der „Fallhöhe” gewählt werden. Dadurch verringert sich, dank der Eigenschaft des Belages Fallenergie aufzunehmen, die Verletzungsgefahr der Kinder auf ein Minimum.
Wegen der Wasserdurchlässigkeit des Belages bleibt der Boden auch nach dem Regen nicht nass. Er isoliert gegen warm und kalt gleichermaßen, wegen der weichen und flexiblen Oberfläche ist er das beliebteste Spielfeld unserer Kinder.
